Allgemeine Verkaufsbedingungen
Artikel 1. Anwendbarkeit
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Beratungen und Kaufverträge, die mit FRESH TRAY BV, mit Sitz in 3550 Heusden-Zolder, Kapelstraat 136 und der Firmennummer 0782.995.381 (nachfolgend auch „Fresh Tray“ oder „wir/uns/unser“ genannt), abgeschlossen werden.
1.2. Mit „Kunde“ (nachfolgend auch „Sie“) ist die natürliche oder juristische Person gemeint, die bei Fresh Tray eine Bestellung aufgibt. Ein „Kunde-Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die Produkte von Fresh Tray kauft und diese für nicht-berufliche Zwecke verwendet. Ein „Kundenunternehmen“ ist eine natürliche oder juristische Person, die auf nachhaltige Weise einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt und dabei
Fähigkeit, eine Vereinbarung mit Fresh Tray abzuschließen.
Mit „Produkten“ oder „Produkt“ sind die von Fresh Tray angebotenen Waren gemeint, die zum Kauf angeboten werden (Zigarettensäulen, Raucherkabinen, Taschen- und Autoaschenbecher von Fresh Tray und weitere von Fresh Tray angebotene Produkte).
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit eingesehen werden über
https://www.freshtray.eu/pages/terms-and-conditions (nachfolgend „Website“ genannt).
1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden stets vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellformular bzw. durch die Annahme dieses Formulars bei einer Online-Bestellung erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn Fresh Tray und der Kunde vor Ausführung der Bestellung in den besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich ihre Zustimmung hierzu bestätigt haben. Für Angelegenheiten, die nicht in den Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, gelten die allgemein anerkannten Rechtsvorschriften des belgischen Rechts.
1.6. Der Vertrag kommt mit der fristgerechten Unterzeichnung des Bestellformulars (innerhalb der auf dem Bestellformular angegebenen Gültigkeitsdauer) oder, sofern der Vertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, mit dem Erhalt einer elektronischen Auftragsbestätigung von Fresh Tray zustande.
Artikel 2. Informationen über das Unternehmen
Sie können Fresh Tray unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:
Fresh Tray BV
Kapellenstraße 136
3550 Heusden-Zolder
info@freshtray.eu
+32 (0)11/ 497 169
Artikel 3. Preise und Zahlung
3.1. Sofern nicht anders angegeben, dienen die Angebote von Fresh Tray lediglich zu Informationszwecken und sind unverbindlich. Das Produkt- und Preisangebot ist nur für die im Angebot ausdrücklich angegebene Dauer gültig. Wenn keine Frist angegeben ist, sind Angebote und Offerten nur fünfzehn (15) Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
3.2. Die Preise der Produkte sind die auf dem Bestellformular oder auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden angegebenen Preise. Die Kataloge, Werbebroschüren, Preislisten usw. haben lediglich Richtcharakter.
3.3. Der Preis versteht sich exklusive Liefer- und Nebenkosten und inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.4. Die Versandkosten sind immer auf der Rechnung ausgewiesen. Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
3.5. Im Falle einer Preiserhöhung von Elementen der Logistikkette oder der Produktionskette und/oder im Falle einer Erhöhung der Rohstoffe zur Herstellung der Produkte behält sich Fresh Tray ausdrücklich das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen. Die Preisanpassung erfolgt stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und auf der Grundlage objektiver Parameter, gemäß den Bestimmungen der Sondervereinbarung zwischen Fresh Tray und dem Kunden.
3.6. Fresh Tray akzeptiert die folgenden Zahlungsmethoden: ...
Artikel 4. Rechnungsstellung
4.1. Alle Rechnungen von Fresh Tray sind in bar zahlbar und müssen spätestens vor Lieferung des Produkts bezahlt werden, sofern auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.
4.2. Der Kunde ist stets zur Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist verpflichtet. Verzögerungen bei der Ausführung der Bestellung, die außerhalb des Einflussbereichs von Fresh Tray liegen, können niemals eine Rechtfertigung für eine verspätete Bezahlung einer Rechnung darstellen.
4.3. Bleibt der Kunde-Verbraucher im Zahlungsverzug, erfolgt eine erste Mahnung nach Ablauf der Fälligkeit kostenfrei. Für weitere Mahnungen behält sich Fresh Tray vor, maximal 7,50 Euro zzgl. der Versandkosten der Mahnung in Rechnung zu stellen.
Ab dem Kalendertag, der auf die erste Mahnung durch Fresh Tray folgt, werden jedoch Verzugszinsen in Höhe von mindestens 10 % des Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.) oder in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes im Handelsverkehr berechnet, sofern dieser höher ist. Darüber hinaus wird eine feste Entschädigung erhoben, die nicht höher ist als:
20,00 EUR, wenn der Restbetrag kleiner oder gleich 150,00 EUR ist.
30,00 EUR zzgl. 10 % des Restbetrages der Rate zwischen 150,01 EUR und 500,00 EUR, wenn der Restbetrag zwischen 150,01 EUR und 500,00 EUR liegt.
65,00 EUR zzgl. 5 % des Restbetrages der über 500,00 EUR liegenden Rate, wenn der Restbetrag höher als 500,00 EUR ist. Darüber hinaus besteht ein absoluter Höchstbetrag von 2.000,00 Euro.
Diese Bestimmung ist gegenseitig und gilt auch, wenn Fresh Tray dem Kunden-Verbraucher etwas schuldet.
4.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden-Unternehmens werden ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % des Rechnungsbetrages (inkl. USt) bzw. in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes im Handelsverkehr, sofern dieser höher ist, berechnet. Dieser gesetzliche Zinssatz ist variabel und wird jedes Semester angepasst und im belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Der anwendbare Zinssatz kann
finden Sie auf der Website des FÖD Finanzen unter folgendem Link:
https://financien.belgium.be/nl/over_de_fod/structuur_en_diensten/algemene_administraties/thesaurie/rentevoet_betalingsachterstand_handelsbehandelings.
Zusätzlich und unbeschadet der pauschalen Entschädigung für Inkassokosten gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Handelsverkehr wird eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des Rechnungsbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) mit einem Mindestbetrag von 250,00 EUR erhoben, unbeschadet des Rechts des Dienstanbieters, eine höhere Entschädigung zu fordern, wenn er einen solchen Schaden nachweisen kann.
Diese Bestimmung ist gegenseitig und gilt auch, wenn Fresh Tray dem Kunden etwas schuldet.
4.5. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen hinsichtlich einer Rechnung durch den Kunden werden sämtliche offenen Rechnungen des Kunden sofort fällig und zahlbar. Darüber hinaus ist Fresh Tray berechtigt, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention die weitere Erfüllung auszusetzen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet eines Anspruchs von Fresh Tray auf Ersatz des erlittenen Schadens.
4.6. Im Streitfall müssen Fresh Tray-Rechnungen innerhalb von acht (8) Kalendertagen per Einschreiben an den Firmensitz beanstandet werden. Ohne diesen Protest gilt die Rechnung als ausdrücklich anerkannt.
4.7. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder einer Zahlungseinstellung des Kunden werden die Forderungen von Fresh Tray und die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar.
4.8. Zahlungen des Kunden werden stets zunächst auf alle fälligen Zinsen und Kosten und dann auf die ältesten offenen Rechnungen angerechnet. Auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine andere Rechnung bezieht.
4.9. Sämtliche mit der (außer-)gerichtlichen Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Artikel 5. Lieferung
5.1. Die Lieferung erfolgt an die Adresse des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2. Im Falle einer Verzögerung der Lieferung der erforderlichen Materialien, Teile oder Geräte durch den Lieferanten von Fresh Tray, die außerhalb der Kontrolle von Fresh Tray liegt, wird die Verpflichtung zur Lieferung der Bestellung seitens Fresh Tray ausnahmsweise ausgesetzt. Fresh Tray wird Sie hierüber umgehend informieren.
5.3. Bei Lieferung in die Fresh Tray-Filiale benachrichtigt Fresh Tray den Kunden, wenn die Ware in der Filiale bereitsteht. Der Kunde wird aufgefordert, die Ware innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt dieser Mitteilung abzuholen. Die Auslieferung der Ware durch Fresh Tray erfolgt mit der tatsächlichen Abholung der Ware durch den Kunden. Bei Nichtabholung innerhalb der vorgenannten Frist ist Fresh Tray berechtigt, eine Lagergebühr in Höhe von 15,00 EUR pro Tag zu erheben. Der Transport der vom Kunden abgeholten Waren erfolgt vollständig auf Kosten, Verantwortung und Gefahr des Kunden.
Artikel 6. Platzierung
6.1. Artikel 6 gilt für den Fall, dass der Kunde Fresh Tray mit der Installation der gekauften Waren beauftragt.
6.2. Für die Installation der Ware wird eine gesonderte Installationsgebühr erhoben.
6.3. Die Installation erfolgt durch Fresh Tray am vom Kunden gewünschten Ort.
6.4. Der Kunde verpflichtet sich, während der Durchführung der Installation für ungehinderten Zugang zu diesem Standort zu sorgen. Er stellt sicher, dass der Untergrund, auf oder in dem die Montage erfolgen soll, frei, eben und tragfähig ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, damit die Installation störungsfrei durchgeführt werden kann.
6.5. Die Aufstellung der Raucherkabinen bedarf einer Genehmigung seitens des Auftraggebers. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen und behördlichen Vorschriften entsprechen und dass die erforderlichen Vorbereitungen, Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen rechtzeitig erfolgen, damit die Installation ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Sollten sich die Arbeiten dadurch verzögern, kann Fresh Tray in keiner Weise haftbar gemacht werden.
6.6. Wird festgestellt, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist Fresh Tray berechtigt, die Installation bis zur Erfüllung aller vorgenannten Bedingungen durch den Kunden auszusetzen und gegebenenfalls eine Lagergebühr für die Lagerung der Ware zu erheben, eine
Ersatz der Transportkosten sowie Ersatz eines hieraus entstandenen Schadens in der von Fresh Tray nachgewiesenen Höhe zu verlangen. Sollte eine Installation erfolgen, ohne dass die oben genannten Bedingungen vor Ort vollständig erfüllt sind, geschieht dies auf Risiko und Verantwortung des Kunden und der Kunde kann Fresh Tray nicht für daraus resultierende Schäden haftbar machen.
Artikel 7. Eigentumsvorbehalt und Gefahrenübergang
7.1. Alle verkauften Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises, ggf. zuzüglich Verzugszinsen und Nebenkosten, Eigentum von Fresh Tray.
7.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises ist es dem Kunden untersagt, die Ware in irgendeiner Form und unter irgendeinem Titel zu verarbeiten, zu veräußern, zu übertragen, zu belasten und/oder auf sonstige Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.
7.3. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Produkts geht auf den Kunden über, wenn der Kunde oder ein vom Kunden benannter Dritter die Waren physisch in Besitz genommen hat, außer in den unten genannten Situationen.
7.4. Wenn die Lieferung an einen Kunden-Verbraucher an die Adresse des Kunden-Verbrauchers oder an einen anderen Ort außerhalb der Niederlassung von Fresh Tray erfolgen soll, erfolgt der Transport der Waren auf Wunsch des Kunden durch einen von Fresh Tray benannten Spediteur auf Risiko von Fresh Tray. In diesem Fall erfolgt die Lieferung der Ware zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware an die Adresse des Kunden oder an einen anderen vom Kunden benannten Ort außerhalb der Verkaufsstelle geliefert wird und der Kunde in den Besitz der Ware gelangt, wonach die Gefahr auf den Kunden übergeht. Wenn der Verbraucher jedoch einen Spediteur mit dem Transport des Produkts beauftragt hat und diese Wahl nicht vom Unternehmen angeboten wurde, geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung durch Dritte mit der Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
7.5. Wenn die Lieferung an ein Kundenunternehmen an die Adresse des Kundenunternehmens oder an einen anderen Ort außerhalb des Betriebsgeländes von Fresh Tray erfolgen soll, erfolgt der Transport auf Risiko des Kundenunternehmens. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung geht dann mit der Übergabe an den Spediteur auf das Kundenunternehmen über.
Artikel 8. Mängel und Garantie
8.1. Verbrauchergarantie: Gesetzliche Garantie
Die Bestimmungen in Artikel 8.1 gelten nur für Verbraucherkunden.
Beim Kauf eines Neuproduktes gilt für Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistung von zwei (2) Jahren ab Lieferung.
Beim Kauf gebrauchter Produkte gilt gegenüber einem Verbraucher eine gesetzliche Gewährleistung von einem (1) Jahr ab Lieferung.
Der Kunde/Verbraucher muss Fresh Tray den Mangel so schnell wie möglich per Einschreiben melden, in jedem Fall jedoch innerhalb von zwei (2) Monaten, nachdem er/sie den Mangel entdeckt hat, andernfalls verfällt sein Anspruch.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Garantie für Verbraucher finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft: https://economie.fgov.be/nl/themas/consumentenbescherming/de-garantie.
8.2. Garantie für Unternehmen: Kundendienst
Die Bestimmungen in Artikel 8.2 gelten nur für Kundenunternehmen.
Beim Kauf eines Produkts von Fresh Tray hat ein Kundenunternehmen Anspruch auf einen Kundendienst von einem (1) Jahr ab Lieferung.
After-Sales-Service bedeutet, dass sich das Kundenunternehmen bei Fragen und/oder Problemen zum gekauften Produkt an Fresh Tray als ersten Ansprechpartner wenden kann, woraufhin Fresh Tray gemeinsam mit dem Kundenunternehmen nach einer Lösung sucht und gegebenenfalls als Bindeglied zwischen dem Kundenunternehmen und dem Hersteller fungiert, um eine etwaige Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können.
Im Rahmen dieses Kundendienstes wird Fresh Tray alle möglichen Mittel einsetzen, um den Kunden zu unterstützen. Diese Verpflichtungen können jedoch nicht als Verpflichtung zur Erreichung von Ergebnissen verstanden werden.
Artikel 9. Widerrufsrecht für Verbraucher
9.1. Bei einem Fernabsatzvertrag (z. B. einem online geschlossenen Vertrag) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag steht dem Kunden-Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.
9.2. Der Verbraucherkunde hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem der Verbraucherkunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware physisch in Besitz nimmt, ohne Angabe von Gründen und ohne weitere zusätzliche Kosten. Der Kunde-Verbraucher hat kein Widerrufsrecht für personalisierte Bestellungen, da diese maßgeschneidert sind
für den Kunden-Verbraucher hergestellt werden (hierbei handelt es sich um Waren, die nach den Spezifikationen des Kunden-Verbrauchers hergestellt werden) oder für Produkte, die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
9.3. Der Kunde-Verbraucher kann sein Widerrufsrecht ausüben, indem er – innerhalb der oben genannten Widerrufsfrist – das Widerrufsformular verwendet, das über
https://economie.fgov.be/sites/default/files/Files/Ventes/Forms/formulier-voor-herroeping.pdf, auszufüllen, zu unterschreiben und an das Unternehmen zu senden. Es reicht auch eine eindeutige Erklärung, d. h. ohne Verwendung des Musterformulars, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, aus. Diese kann per E-Mail (info@freshtray.eu) weitergeleitet werden.
9.4. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die Sie bis dahin geleistet haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückerstattung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben, sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. In jedem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren/das Produkt wieder zurückerhalten haben oder bis Sie
Sie haben nachgewiesen, dass Sie das Produkt zurückgegeben haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
9.5. Sie müssen die Produkte unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, in geeigneter Weise (d. h. ausreichend geschützt) an uns zurücksenden oder übergeben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts.
9.6. Wenn der Kunde die Waren in einer Weise behandelt, die über das zur Prüfung der Art, der Eigenschaften und der Funktionsweise des Produkts erforderliche Maß hinausgeht, muss er möglicherweise für den Wertverlust haftbar gemacht werden. Der Kunde hat dann den Fresh Tray entstandenen Wertverlust zu ersetzen. Dies beinhaltet, dass die bestellte Ware vom Kunden weder benutzt, verschmutzt noch beschädigt werden darf. Wenn Sie ein guter Kunde sein möchten, dürfen Sie die Produkte nur so behandeln, wie Sie sie in einem Geschäft behandeln würden.
9.7. Das in Artikel 9 genannte Widerrufsrecht gilt nicht für Kundenunternehmen, also natürliche oder juristische Personen, die auf dauerhafte Weise ein wirtschaftliches Ziel verfolgen und in dieser Eigenschaft einen Vertrag mit Fresh Tray abschließen.
Artikel 10. Haftung
10.1. Fresh Tray kann nur haftbar gemacht werden, wenn ihr ein schwerwiegender Fehler und/oder Betrug nachgewiesen wird, nicht jedoch im Falle eines geringfügigen Fehlers. Gleiches gilt, wenn Fresh Tray Subunternehmer einsetzt.
10.2. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen und außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Fresh Tray beschränkt auf:
Ersatz des Schadens, der dem Kunden entsteht und der die direkte und ausschließliche Folge von Vertragsmängeln und/oder Mängeln an den Dienstleistungen von Fresh Tray ist.
Und zwar maximal bis zur Höhe des im Vertrag zwischen den Parteien genannten Gesamtpreises der Produkte.
10.3. Außer im Falle von Betrug, Täuschung, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Fresh Tray niemals für den Ersatz immaterieller Schäden, Folgeschäden und/oder indirekter Schäden, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Einkommensverluste, haftbar gemacht werden.
Artikel 11. Höhere Gewalt
11.1. Im Falle höherer Gewalt ist Fresh Tray berechtigt, den Vertrag für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen. Wenn die Unmöglichkeit, den Vertrag aufgrund höherer Gewalt zu erfüllen, dauerhaft ist, ist Fresh Tray nicht mehr verpflichtet, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Fresh Tray wird den Kunden stets rechtzeitig über das Vorliegen einer Situation höherer Gewalt informieren, aufgrund derer Fresh Tray seine Verpflichtungen vorübergehend aussetzen muss oder nicht mehr erfüllen kann.
11.2. Unter höherer Gewalt wird in diesen Geschäftsbedingungen Folgendes verstanden: ein plötzliches, unvorhersehbares und unvermeidbares Ereignis außerhalb der Kontrolle der Parteien, das die Erfüllung (eines Teils) des Vertrags unmöglich macht. Als höhere Gewalt seitens Fresh Tray gelten ausdrücklich, aber nicht abschließend: Feuer, technische Störungen, Sachmängel an der Ausrüstung von Fresh Tray und sonstige Umstände, die die Tätigkeit von Fresh Tray erheblich behindern oder unmöglich machen und die nicht von Fresh Tray zu vertreten sind.
11.3. Wenn der Vertrag von Fresh Tray bereits teilweise erfüllt wurde oder wenn der Vertrag nur teilweise ausgeführt werden kann (z. B. wenn ein Teil der Bestellung geliefert werden kann), ist Fresh Tray berechtigt, diese Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
11.4. Für den Teil des bereits bezahlten Vertrags, der aufgrund höherer Gewalt seitens Fresh Tray nicht weiter erfüllt werden kann (z. B. die bezahlte Ware, die aufgrund höherer Gewalt nicht mehr geliefert werden kann), hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung.
Artikel 12. Verarbeitung personenbezogener Daten
12.1. In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung durch Fresh Tray fungiert Fresh Tray als Verantwortlicher im Sinne der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 und des belgischen Gesetzes vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen im Hinblick auf
zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung.
12.2. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet, die unter https://www.freshtray.eu/pages/privacy-policy eingesehen werden kann.
12.3. Für alle weiteren Anfragen oder Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden kann dieser sich unter den in Ziffer 2 genannten Kontaktdaten an uns wenden.
Artikel 13. Streitigkeiten
13.1. Bei etwaigen Reklamationen bitten wir Sie, sich zunächst an uns zu wenden. Die Kontaktdaten finden Sie in Artikel 2. Bei Reklamationen, die sich auf Produkte und/oder Rechnungen beziehen, geben Sie bitte immer die Rechnungsnummer an.
13.2. Für alle Vereinbarungen, Angebote und Ratschläge gilt belgisches Recht, unbeschadet des Rechts von Verbrauchern mit Wohnsitz außerhalb Belgiens, sich auf zwingende Bestimmungen ihrer nationalen Gesetzgebung zu berufen.
13.3. Für alle Streitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, Auslegung, Durchführung oder Beendigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sind nach Wahl des Klägers die Gerichte am Geschäftssitz von Fresh Tray zuständig (unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, sich auf die Bestimmungen des Artikels 624 des Gerichtsgesetzbuchs zu berufen).
Berufe).
Artikel 14. Schlussbestimmungen
14.1. Sollten in dem Angebot, der Rechnung oder dem Vertrag besondere Bedingungen enthalten sein, die von den Allgemeinen Bedingungen abweichen, so haben diese besonderen Bedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Bedingungen, wobei die übrigen Allgemeinen Bedingungen ergänzend gelten und unverzüglich anwendbar bleiben. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter finden auf das Verhältnis zwischen dem Kunden und Fresh Tray in keinem Fall Anwendung.
14.2. Die Bestimmungen des gesamten Vertrags zwischen dem Kunden und Fresh Tray sind teilbar und sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen für ungültig erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
14.3. Wird eine Bestimmung für übermäßig weit gefasst oder für ungültig erklärt, so bleibt die Bestimmung ungeachtet dieser Tatsache im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchsetzbar. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll diese durch eine solche ersetzt werden, die der wirtschaftlichen Auswirkung und dem Willen der Parteien der für unwirksam erklärten Bestimmung am nächsten kommt.